WIE WIRD MAN MÖNCH?

Mönch werden: Ein Lebens-Weg

UM MÖNCH ZU WERDEN gibt es verschiedene Stufen, die man durchlaufen muss. Für Nonnen gilt das grundsätzlich genauso, aber wir sind nun mal ein Männerkloster…

Verspürt jemand die BERUFUNG oder die SEHNSUCHT danach, als Mönch zu leben, wird er zuerst einmal für ein paar Tage irgendwo hineinschnuppern, wo Mönche leben.
Das nennt man KLOSTER AUF ZEIT. Wer dabei nicht gleich abgeschreckt wird, kommt dann meist ein- oder mehrmals zurück und lebt wiederum einige Tage mit.
Sollte dabei der Wunsch wachsen, in dieser Gemeinschaft zu leben, kommt als erste Stufe die KANDIDATUR. Dazu muss man mindestens 18 Jahre alt sein und in der Regel einen Schulabschluss und/oder eine abgeschlossene Ausbildung haben. Man führt ein Gespräch mit dem Abt bzw. dem Prior und auch dem zuständigen Novizenmeister. Wenn von dort grünes Licht kommt, zieht man in der Regel schon bald ins Kloster ein und lebt, betet und arbeitet mit den Mönchen. Gegebenenfalls kann die Kandidatur länger dauern, auch ohne dass man im Kloster lebt, z.B. wenn jemand noch eine Ausbildung abzuschließen hat.

Nach einiger Zeit kann der Kandidat beim Abt um Aufnahme ins NOVIZIAT ansuchen. Wenn Abt und Kapitel zustimmen, beginnt das einjährige Noviziat mit der EINKLEIDUNG. Hierbei bekommt man einen neuen Namen, dem bei uns die Anrede FRATER (lat. Bruder) vorgestellt wird. In einer schlichten Zeremonie zieht der Abt unter Psalmengesängen dem Novizen vor dem im Kapitelsaal versammelten Konvent den weißen HABIT (Ordensgewand) der Zisterziensernovizen an. Er besteht aus einer weißen TUNIKA (Untergewand), dem weißen SKAPULIER (Schürze) und dem ebenfalls weißen ZINGULUM (Gürtel). Zum Chorgebet und liturgischen Feiern trägt der Novize ein weißes PALLIUM (Umhang) über dem Habit.

 

Gut gelaunte Novizenschar nach der Einkleidung – vor der Zeitlichen Profess der „alten“ Novizen.
Nur fünf davon gehören zu einem Noviziatsjahrgang, die anderen acht Novizen haben kurz danach die Zeitliche Profess abgelegt.
(c) Foto: www.stift-heiligenkreuz.at

Nach einem Jahr kann der Novize, wenn Abt und Kapitel zustimmen, die ZEITLICHE PROFESS ablegen. Juristisch wird man mit der Zeitlichen Profess Ordensmitglied, aber befristet auf drei Jahre. Bei der Zeitlichen Profess legt man daher die zisterziensischen Ordensgelübde (Gehorsam, Stabilitas loci und klösterlichen Lebenswandel) „ad triennium“, also auf drei Jahre ab. Der Neuprofesse trägt nun das schwarze Skapulier und ein schwarzes Zingulum – das charakteristische Ordensgewand der Zisterzienser seit 1109. Zum Chorgebet behält der Mitbruder sein Pallium, aber er zieht nun eine separate weiße Kapuze darüber.

Segensgebet nach der Zeitlichen Profess im Kapitelsaal. (c) Foto: www.stift-heiligenkreuz.at

Frühestens nach drei Jahren, allerdings auch wieder nur mit Zustimmung des Abtes und des Kapitels, kann man dann die FEIERLICHE PROFESS ablegen. Die Gelübde bleiben inhaltlich die gleichen wie in der Zeitlichen Profess, aber man legt sie nun „usque ad mortem“, d.h. bis zum Tod, in die Hände des Abtes ab. Ab der Feierlichen Profess wird man bei uns als PATER (lat. Vater) angesprochen, also unabhängig von der Weihe zum Diakon oder Priester. Auch die Kleidung verändert sich nochmals: Man erhält statt des Palliums nun die KUKULLE, das ist das weiße Mönchsgewand für alle liturgischen Handlungen. Es hat sehr lange Ärmel, fast bis zum Boden, und besteht aus über sieben Metern Stoff. Immerhin friert man darunter nicht so leicht.

Hier gibt es einige Eindrücke davon, wie so eine Feierliche Profess im Stift Heiligenkreuz liturgisch aussieht: Usque ad mortem – Sehnsucht nach dem Leben:

Wenn die Feierliche Profess abgelegt ist, geht es allerdings erst richtig los damit, ein Mönch zu werden – und das ist wahrlich eine AUFGABE FÜR DAS GANZE LEBEN.








    • Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

      Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.


      Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.


    Vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.

    • Zisterzienserpriorat Neuzelle e.V.
    • Stiftsplatz 5
    • 15898 Neuzelle
    • Tel. +49 33652 7151 (9-11 & 14-17 Uhr)